• Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Einfach Retten und die gleea.cloud

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Gleea Educational Software GmbH, Wiesenstr. 14, 86836 Klosterlechfeld
    • nachfolgend Anbieter
  • Stand: 2023-11-11

§1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Nutzung der gleea.cloud gemäß der aktuellen Produktbeschreibung durch den Kunden.
  2. Die Software wird vom Anbieter als webbasierte SaaS-Software bzw. Cloud-Lösung betrieben. Dem Kunden wird ermöglicht, die auf den Servern des Anbieters bzw. eines vom Anbieter beauftragten Dienstleisters gespeicherte und ablaufende Software über eine Internetverbindung während der Laufzeit des Nutzungsverhältnisses für eigene Zwecke zu nutzen und seine Daten mit ihrer Hilfe zu speichern und zu verarbeiten und Elemente der Software, etwa Anmeldemasken, in seine eigene Webseite einzubinden.
  3. Diese AGB gelten ausschließlich. Vertragsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen.

§2 Beginn und Laufzeit des Nutzungsverhältnisses

  1. Die Laufzeit des Nutzungsverhältnisses beginnt zum vereinbarten Termin, frühestens jedoch mit der Angebotsbestätigung durch den Kunden, und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
  2. Abhängig vom gewählten Abrechnungszyklus beträgt die Mindestlaufzeit des Nutzungsverhältnisses
    1. 1 Monat, bei monatlicher Abrechnung, oder
    2. 12 Monate, bei jährlicher Abrechnung.
  3. Die Kündigungsfrist zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit beträgt zwei Wochen.
  4. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann das Vertragsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen jederzeit gekündigt werden.
  5. Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien vorbehalten, sofern die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Ein wichtiger Grund besteht insbesondere dann, wenn der Kunde mehr als zwei Monate mit der Zahlung der Vergütung im Verzug ist.

§3 Nutzungsrechte

  1. Dem Kunden wird für die Dauer des Nutzungsverhältnisses ein nicht exklusives, unübertragbares, nicht unterlizenzierbares und entgeltliches Nutzungsrecht an der in §1 genannten SaaS-Software für seine eigenen Zwecke eingeräumt. Die Bestimmungen dieses §3 regeln die Benutzungsrechte des Kunden abschließend.
  2. Das Nutzungsrecht beinhaltet ausschließlich das Recht, die SaaS-Software, wie sie in §1 aufgeführt wird, per Fernzugriff über eine Datenleitung für die eigenen Zwecke des Kunden während der im Anhang bestimmten Nutzungszeiten und dem darin spezifizierten Umfang zu nutzen. Unter keinen Umständen darf die Nutzung in gesetzeswidriger Weise oder zu gesetzeswidrigen Zwecken (inkl. Verletzung von Schutzrechten Dritter oder Verwendung von unrechtmäßig erlangten bzw. bearbeiteten Daten) erfolgen. Der Kunde hält den Anbieter von sämtlichen Kosten, Aufwendungen und von sämtlicher Haftung schadlos, die diesem durch eine solche gesetzeswidrige Nutzung entstehen. Der Anbieter ist berechtigt, rechtswidrige Daten ohne weiteres zu löschen.
  3. Die Kosten des Fernzugriffs durch den Kunden (insbes. für die benötigten Endgeräte und die Verbindungskosten des Kunden) gehen dabei zu Lasten des Kunden und dieser trägt alleine die Verantwortung für die Verfügbarkeit der Telekommunikationsverbindung. Übergabepunkt für die Nutzung der SaaS-Software und den zugehörigen Daten ist der Routerausgang des Rechenzentrums des Anbieters.
  4. Mit der Einräumung des Nutzungsrechts an der SaaS-Software räumt der Anbieter dem Kunden auch das Recht zur Nutzung der EINFACH RETTEN App (im Folgenden App) ein. Die App kann kostenlos über den Apple AppStore und Google Play heruntergeladen werden. Eine darüberhinausgehende Vervielfältigung der App ist nicht gestattet.

§4 Lizenzen und Pläne

Es stehen folgende Lizenzpläne zur Verfügung:

  1. Einfach Retten Community
    1. Community-Lizenzen sind dauerhaft kostenfrei.
    2. Mit einer Community-Lizenz können Einzelnutzer in Lerngruppen mit stark beschränkter Mitgliederzahl gemeinsam Fallbeispiele erstellen und nutzen.
    3. Nutzer können über einen gemeinsamen Lizenzcode zum Team hinzugefügt werden, bis das Nutzerlimit erreicht wird.
    4. Tritt ein Nutzer aus einem Team aus, kann der Platz an einen anderen Nutzer vergeben werden.
  2. Einfach Retten Team
    1. Das Team-Abonnement ermöglicht die Nutzung des Falleditors mit einer beschränkten Anzahl von Nutzern für einen festen Pauschalbetrag gemäß Angebot.
    2. Nutzer können über einen gemeinsamen Lizenzcode zum Team hinzugefügt werden, bis das Nutzerlimit erreicht wird.
    3. Tritt ein Nutzer aus einem Team aus, kann der Platz an einen anderen Nutzer vergeben werden.
  3. Einfach Retten Professional
    1. Das Professional-Abonnement bietet Organisationen erweiterte Verwaltungsfunktionen und wird pro Nutzer lizensiert.
    2. Nutzer werden in Studenten und Dozenten eingeteilt:
    3. Dozenten erhalten Zugriff auf die Institutions- und Kursverwaltung.
    4. Studenten können Kursen zugeordnet werden und darin Fallbeispiele absolvieren.
    5. Nutzer können über individuelle Lizenzcodes hinzugefügt werden.
    6. Tritt ein Nutzer aus einer Institution aus, kann der Lizenzcode erneut genutzt werden.
  4. Einfach Retten Enterprise
    1. Das Enterprise-Abonnement bietet großen Organisationen den vollen Funktionsumfang der Institutionsverwaltung und wird pro Nutzer oder pauschal gemäß kundenspezifischem Angebot lizensiert.
    2. Nutzer werden in Studenten und Dozenten eingeteilt:
    3. Dozenten erhalten Zugriff auf die Institutions- und Kursverwaltung.
    4. Studenten können Kursen zugeordnet werden und darin Fallbeispiele absolvieren.
    5. Nutzer können über individuelle Lizenzcodes hinzugefügt werden.
    6. Tritt ein Nutzer aus einer Institution aus, kann der Lizenzcode erneut genutzt werden.

§5 Vergütung

  1. Im Gegenzug zu den Leistungen des Anbieters hat der Kunde eine entsprechende Vergütung zu erbringen (mit Ausnahme der Community-Lizenzen).
  2. Die Vergütung ist für die vereinbarte Laufzeit im Voraus zu entrichten. Werden während der Laufzeit zusätzliche Lizenzen beauftragt, werden die Lizenzgebühren anteilig für die verbleibende Laufzeit berechnet.
  3. Die Vergütung wird gemäß vereinbartem Abrechnungszyklus wiederkehrend fällig, sofern keine fristgerechte Kündigung vorliegt.
  4. Bereits bezahlte Lizenzen können nicht erstattet werden.
  5. Der Anbieter hat dem Kunden für jede Einzelabrechnung eine Rechnung zu stellen, die an diesen per E-Mail oder auf dem Postweg zu senden ist oder elektronisch zum Download bereitgestellt wird.
  6. Es gelten die im jeweiligen Angebot festgelegten Preise. Liegt kein Angebot vor, gelten die aktuellen Listenpreise, die unter https://gleea.de/preise/ veröffentlicht sind.
  7. Die in Rechnung gestellte Vergütung ist vom Kunden innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung vollständig zu begleichen.
  8. Wenn nicht anders gekennzeichnet, verstehen sich Preisangaben als Bruttopreise inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.

§6 Verfügbarkeit und Service

  1. Der Anbieter überlässt dem Kunden die Software mit einer Verfügbarkeit von 99 % im Monatsmittel.
  2. Der Anbieter wird die Software immer in der aktuellen Version anbieten. Der Anbieter wird den Kunden spätestens zum Zeitpunkt eines Updates über die Änderungen informieren, sofern diese signifikante Auswirkungen auf die Benutzung der Software haben. Die Aktualisierung der Software erfolgt regulär nur im Zeitraum zwischen 20:00 und 6:00 Uhr. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die Software während eines laufenden Aktualisierungsvorgangs zur Verfügung zu stellen.
  3. Der Anbieter kann auch außerhalb der in Ziffer 2 genannten Zeiträume die Leistungserbringung zur Durchführung von Wartungsarbeiten unterbrechen. Diese Zeiträume bleiben bei der Berechnung der Verfügbarkeitsquote unberücksichtigt. Der Kunde wird über die Maßnahmen informiert, sofern die Unterbrechung mehr als 10 Minuten beträgt.
  4. Der Anbieter stellt dem Kunden zur Beseitigung von technischen Störungen und Behebung von Fehlern, die im Rahmen der Nutzung der Software aufkommen, per E-Mail unter der Adresse [email protected] einen Kundendienst zur Verfügung.
  5. Das Entgelt für die vorgenannten Standardpflegeleistungen ist in der ordentlichen Vergütung für die Nutzung der SaaS-Software gemäß §5 inbegriffen. Weitergehende Pflegeleistungen, welche über die genannten Standardpflegeleistungen hinausgehen (beispielsweise Entwicklung von Individuallösungen), werden dem Kunden im Rahmen eines separat zu schließenden Vertrags angeboten und zusätzlich in Rechnung gestellt.

§7 Nutzungsverbote

  1. Weder der Kunde noch die Nutzer, die über den Kunden auf die Leistungen des Anbieters zugreifen, sind berechtigt, die Leistungen zu nutzen, auf eine Weise, die dem Kunden durch Gesetze, Rechtsverordnungen oder dem Kunden bekannte behördliche Anordnungen verboten ist, oder um die Rechte anderer zu verletzen.
  2. Die Software darf keinesfalls im direkten Zusammenhang mit der Behandlung von Patienten verwendet werden oder als Grundlage für Behandlungsentscheidungen genutzt werden.
  3. Im Rahmen der vom Kunden eingetragenen Daten (bspw. Fallbeispiele oder Kursbeschreibungen) dürfen keine personenbezogenen Daten von natürlichen, lebenden Personen verwendet werden. Darüber hinaus dürfen generell keine Inhalte eingetragen werden, die andere Personen oder Personengruppen diskriminieren, beleidigen oder in irgendeiner Form die Rechte anderer verletzen.
  4. Verstöße gegen die Nutzungsverbote gemäß dieser Vereinbarung berechtigen den Anbieter zur Aussetzung seiner Leistung, sofern er dem Kunden vor Aussetzung der Leistung eine angemessene Frist zur Beendigung der Verstöße gesetzt hat und diese erfolglos abgelaufen ist.

§8 Gewährleistung

  1. Der Anbieter gewährleistet, dass die SaaS-Software während der Laufzeit den vereinbarten Spezifikationen entspricht. Bei Mängeln, welche dem Anbieter vom Kunden umgehend bei deren Feststellung detailliert mitgeteilt werden, ergreift der Anbieter innerhalb einer den Umständen angemessenen Frist die zur Mängelbehebung erforderlichen angemessenen Maßnahmen.
  2. Der Anbieter kann weder garantieren, dass die SaaS-Software und seine Serverplattform fehlerfrei sind, noch dass sie ohne Unterbrechung genutzt werden können. Insbesondere ist der Anbieter berechtigt, den Zugriff für dringende Wartungsarbeiten auch außerhalb der vereinbarten Wartungsfenster auszusetzen. Die oben genannte Gewährleistung gilt nur für die vom Anbieter empfohlene Hardware- und Softwarekonfiguration. Der einwandfreie Betrieb der SaaS-Software im Zusammenhang mit Software Dritter wird nicht gewährleistet.
  3. Bei nicht vom bzw. durch den Anbieter vorgenommenen Veränderungen oder Eingriffen in die SaaS-Software bzw. der App, bei Fehlbedienung sowie Änderungen von Betriebs- und/oder Nutzungsbedingungen erlischt die Gewährleistung automatisch.
  4. Der Anbieter ist verpflichtet, seine Leistungen sorgfältig und fachmännisch zu erbringen. Bei Beanstandungen ergreift der Anbieter die zur Behebung des Mangels erforderlichen Maßnahmen ohne Kostenfolge für den Kunden, sofern der Anbieter für den Mangel einzustehen hat und den Kunden (sowie seine Beauftragten) kein Verschulden trifft.

§9 Haftung

  1. Die Haftung des Anbieters für schuldhaft verursachte Personenschäden ist unbegrenzt. Die Haftung für direkte Sach- und Vermögensschäden, die der Anbieter bei der Erfüllung dieser Bestimmungen schuldhaft verursacht hat, ist auf die Summe einer Jahresgebühr, die der Kunde für die betreffenden Lizenzen zu bezahlen hat, beschränkt.
  2. Jede Haftung des Anbieters oder seiner Erfüllungsgehilfen für andere oder weitergehende Ansprüche und Schäden, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von mittelbaren, indirekten oder Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangener Nutzung, nicht realisierten Einsparungen, Verdienst-, Betriebs- oder Produktionsausfall unabhängig von ihrem Rechtsgrund ist ausdrücklich ausgeschlossen.
  3. Der Anbieter haftet in keinem Fall für widerrechtlichen Inhalt der bei ihm gespeicherten Daten oder deren missbräuchliche Verwendung durch den Kunden.
  4. Diese Haftungsbeschränkung gilt unabhängig vom Rechtsgrund der Haftung. Vorbehalten bleibt eine weitergehende zwingende gesetzliche Haftung, bspw. für grobe Fahrlässigkeit oder rechtswidrige Absicht.

§10 Widerrufsrecht

  1. Der Kunde hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen.
  2. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab Beginn der Laufzeit.
  3. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde den Anbieter mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per E-Mail) über seinen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Es wird für diesen Zweck ein Widerrufsformular bereitgestellt, das allerdings nicht verpflichtend ist.
  4. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wurde.
  5. Wenn der Vertrag widerrufen wird, sind alle Zahlungen des Kunden im Zusammenhang mit dem widerrufenen Vertrag unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrags beim Anbieter eingegangen ist. Für diese Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

§11 Geistiges Eigentum

  1. Sämtliche geistigen Eigentumsrechte am Cloud Service, der dem Kunden gemäß diesen Bestimmungen zur Verfügung gestellt wird, stehen dem Anbieter zu. Der Kunde erwirbt insbesondere keinerlei Rechte an der SaaS-Software selbst (Dokumentation inbegriffen), den Entwicklungen und dem Know-how des Anbieters.
  2. Sämtliche geistigen Eigentumsrechte an Inhalten (insbesondere Fallbeispielen), die durch den Kunden in der SaaS-Software erstellt wurden, stehen dem Kunden zu.
  3. Optional kann eine Übertragung der Nutzungsrechte an den generierten Inhalten vom Kunden an den Anbieter vereinbart werden. Eine entsprechende Vereinbarung ist separat zu dokumentieren. Es genügt die Textform.

§12 Herausgabe und Löschung von Daten

  1. Nach Ende der Laufzeit stellt der Anbieter die vom Kunden erstellten Daten vollständig für den Kunden in einem geeigneten maschinenlesbaren Format zum Download zur Verfügung.
  2. Drei Monate nach Ende der Laufzeit löscht der Anbieter alle vom Kunden auf seinen Servern abgelegten Daten vollständig.
  3. Wurde ein Nutzungsrecht für Fallbeispiele des Kunden gemäß §10(3) vereinbart, besteht dieses auch nach Vertragsende fort. Ziffer 2 findet auf diese Daten entsprechend keine Anwendung.

§13 Sonstiges, Salvatorische Klausel

  1. Für diese AGB und ihre Änderungen sowie alle relevanten Erklärungen, Mitteilungs- und Dokumentationspflichten genügt die Textform, soweit nicht eine andere Form vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
  2. Das Geschäftsverhältnis untersteht dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf. Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
  3. Für die Nutzung der App finden, ja nach Bezugsquelle, die Bedingungen der Apple Media Services (https://www.apple.com/de/legal/internet-services/itunes/de/terms.html) oder die Google Play Nutzungsbedingungen (https://play.google.com/intl/de_de/about/play-terms/index.html) in ihrer jeweils zum Zeitpunkt der Nutzung gültigen Version Anwendung.
  4. Sollten Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden oder sollten sich in den Bestimmungen Lücken herausstellen, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung eventueller Lücken soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Geschäftspartner nach dem Sinn dieser AGB gewollt haben.

Dieses Dokument ist ohne Unterschrift gültig.